Mitgliedschaft

Unsere Satzung sieht drei Arten der Mitgliedschaft im Universitätsverband UniWiND vor:

1. Vollmitgliedschaft:

Universitäten mit fakultätenübergreifenden Einrichtungen zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses können Vollmitglieder nach § 4 Abs. 1 der Satzung werden.

2. Assoziierte Mitgliedschaft:

Eine assoziierte Mitgliedschaft steht allen Hochschulen in Deutschland, die nicht als Vollmitglieder aufgenommen werden können, ausländischen Universitäten sowie Vereinigungen von Universitäten und Zusammenschlüssen zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses offen (§ 4 Abs. 2 der Satzung). Assoziierte Mitglieder können an allen Angeboten von UniWiND teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung.

3. Fördermitgliedschaft:

Fördermitglied kann jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht.

Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung.